Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete dient u. a. als Bezugsgröße für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen und für Neuvertragsmieten im Rahmen der Mietpreisbremseregelung. (25.02.2020)
Verkehrswert Privatvermögen Arbeitslohn Überbrückungshilfe Krankheit Arbeitsvertrag PKW Reparaturaufwendung Maut Berufskleidung Förderungen Basiszinssatz Hinweispflicht Familienwohnheim Arbeitslosengeld Sollbesteuerung Aktiengesellschaften Gewährleistung Steuernachzahlung Freiberufler Ein-Prozent-Methode Ehrenamt Voranmeldung Negativzinsen Einspruchsverfahren